Brandschutzordnung

Für jedes Unternehmen stellt die Gefahr eines Brandausbruches auf Grund der daraus resultierenden weitreichenden Konsequenzen, eine ernste Bedrohung dar. Da Brandschutz nicht automatisch mit der Fertigstellung eines Gebäudes oder Anlage endet, müssen auch im laufenden Betrieb die Interessen des Brandschutzes ständig beachtet werden.

Die Brandschutzordnung ist eine zusammenfassende Regelung für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für Maßnahmen, zur Brandverhütung. Sie ist in verschiedene Teile gegliedert - Teil A besteht aus einem Aushang, der sich an alle Personen, die sich auf dem Betriebsgelände befinden, richtet. Die Brandschutzordnung Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) richtet sich direkt an die Beschäftigten, die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Die Brandschutzordnung Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben) richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (z.B. Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer usw.).