Teleskoplader 

Teleskoplader sind durch ihre Vielseitigkeit überall vertreten. Sie sind multifunktional und können überall eingesetzt werden. Durch die vielfältigen Möglichkeiten ist es wichtig, dass je nach Einsatzart der Arbeitsmaschine, unterschiedliche Bedienerberechtigungen erworben werden müssen.

Seit 2016 müssen Personen, die Teleskoplader fahren, in der Bedienung geschult sein. Mit der Ausbildung werden die Anforderungen der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von „Teleskopladern“ erfüllt.

Unsere Teleskoplader-Ausbildungen beinhalten je nach Bedarf die Grundausbildung Stufe 1 für geübte und ungeübte Fahrer, sowie die Zusatzqualifizierung Stufe 2a „Teleskoplader mit drehbaren Oberwagen“, die Zusatzqualifizierung Stufe 2b „Einsatz als Hubarbeitsbühne“, Zusatzqualifizierung Stufe 3 „Betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung“.

Nehmen Sie Kontakt auf