Prüfung von Regalen

 

Regale ermöglichen es tonnenweise Ware zu organisieren. Diese werden meist durch Gabelstapler beladen, dessen Bediener im Akkord Waren ein- und ausladen. Bei diesen Arbeitsschritten kann es passieren, dass die Substanz der Regale, bspw. durch versehentliches Anfahren, erheblich in Mitleidenschaft gezogen wird. Gabelstapler wiegen, je nach Ausführung, selbst mehrere Tonnen. Somit ergeben sich Schäden nicht nur blitzschnell, oft werden diese auch erst zu spät bemerkt.

Eine regelmäßige Prüfung der kompletten Regalanlage ist somit unerlässlich.  Die maßgeblichen Grundlagen dafür ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der DIN EN 15635. Diese schreiben eine jährliche Inspektion durch einen Regalprüfer (fachkundige Person) vor.  

Dabei werden vor Ort beispielsweise Mängel von beeinträchtigten Ladungsträgern und / oder Verformungen am Regal festgestellt. Diese werden verschiedenen Dringlichkeitsstufen bzw. Gefahrstufen zugeordnet. Jeder Mangel wird bildlich festgehalten und fliest in ein einfach zu lesendes Protokoll ein.

Diese Prüfergebnisse dienen einerseits zur Abarbeitung der Mängel sowie zur erforderlichen Dokumentation über stattgefundene Prüfungen. Diese können zum Nachweis der Einhaltung von Unternehmerpflichten herangezogen werden.  

Prüfung von Leitern und Tritten

 

Leitern und Tritte werden im Betrieb als auch im privaten Bereich verwendet. Die daraus entstehende Vertrautheit mit diesen Arbeitsmitteln kann im Einzelfall auch negative Auswirkungen haben. So kann ein blindes Vertrauen dazu führen, dass die Sicherheit dieser Arbeitsmittel erheblich überschätzt wird. Dabei sollte stets bedacht werden, dass eine betrieblich genutzte Leiter einer erheblich höheren Belastung ausgesetzt ist, als eine privat genutzte Leiter. Eine privat eingesetzte Leiter wird bspw. lediglich wöchentlich oder monatlich für ein paar Minuten verwendet, wo hingegen eine betrieblich verwendete Leiter täglich über mehrere Stunden benutzt wird. Dies allein birgt ein erhebliches Unfallrisiko.

Als Arbeitsmittel müssen Leitern und Tritte gemäß Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig überprüft werden. Dafür hat der Unternehmer, auch in Verbindung mit einer entsprechenden Dokumentation, zu sorgen. Dabei sind Änderungen der Normen, wie zuletzt die der DIN EN 131, ebenfalls zu berücksichtigen, um auch langfristig die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.