Spielplatzprüfung

 

Kinder und insbesondere deren Eltern vertrauen auf die Sicherheit des Spielplatzes auf denen sich Ihre Kinder austoben. Spielplätze richten sich in der Regel an ein sehr junges Publikum. Kinder und insbesondere Kleinkinder stellen somit eine besonders schutzbedürftige Zielgruppe dar, da diese Gefahrstellen nicht eigenständig erkennen können. Oft treten Mängel leider erst in Verbindung mit vermeidbaren Verletzungen auf. Somit ist es umso unerlässlicher, einen umfänglich sicheren Spielplatz zur Verfügung zu stellen, dies sollte sich nicht allein durch die Verkehrssicherungspflicht ergeben.

Bei einer Spielplatzprüfung werden u.a. die Umgebung und die Spielgeräte auf potenzielle Gefahren geprüft. So richtet sich die Aufmerksamkeit bei einer Prüfung u.a. den Abständen zwischen den Geräten, den Aufprallflächen, den Verankerungen und dem Zustand der Geräte. 

Mittels verschiedenster genormter Prüfkörpern werden auch Fingerfangstellen sowie Einklemmstellen bestimmt. Diese stellen Gefahrstellen dar, bei denen entsprechende Körperteile hängenbleiben könnten. Das Auftreten von Gefährdungen dieser Art sollte durch den Erbauer der Anlage grundsätzlich vermieden werden. Trotzdem liegt die Prüfung dessen im Aufgabenbereich des Betreibers.

Die für die Spielplatzprüfung zugrundeliegende Norm DIN EN 1176 stellt somit umfängliche Anforderungen an den Betreiber eines Spielplatzes. Diese Pflicht schließt auch die jährliche Hauptinspektion mit ein. Abgehaltene Prüfungen müssen zudem dokumentiert werden. Gefundene Mängel müssen anschließend umgehend behoben werden.